Finanzierung

Seit Dezember 2012 wird die ArBi vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden- Württemberg im Rahmen des Landes- Arbeitsmarktprogramms „Gute und sichere Arbeit“ finanziell gefördert.

Das Ministerium zum Programm:

„Die modellhafte Unterstützung von Arbeitslosen(beratungs)zentren zielt darauf ab, die Entwicklung von Projekten zur Beratung und engmaschigen Betreuung namentlich von Langzeitarbeitslosen, die unter mehrfachen Vermittlungshemmnissen leiden (…) mit Landesmitteln zu fördern. (…)

Den Zentren kommt dabei eine individuelle Lotsen-, Clearing- und Orientierungsfunktion zu. Im Vordergrund stehen die Beratung und Betreuung des arbeitslosen Menschen, seine Aktivierung zur Selbsthilfe, die Beistands- tätigkeit gegenüber Behörden und Gerichten, die Gewinnung, Qualifizierung und Beglei- tung ehrenamtlicher Helfer sowie die Gestal- tung institutionalisierter (auch neuer) Ko- operationsansätze vor Ort einschließlich der fach- und zielgruppenbezogenen Information durch entsprechende Veranstaltungen.“

(http://www.sm.baden-wuerttemberg.de/de/ Unterstuetzung_von_Arbeitslosenberatungsz entren/288792.html?referer=288686)

Die Förderung beträgt dabei 40.000 Euro für eine Personalstelle sowie eine individuelle Zusatzförderung von maximal 10.000 Euro, die an die Durchführung von Informationsveranstaltungen sowie die Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen gebunden ist.

Die Förderung gilt für ein Jahr, zwei weitere Male kann die Regierung das Programm zu denselben Konditionen um ein Jahr verlängern.

Die Arbeiterbildung e. V. hatte ein Konzept eingereicht, das nun vom Ministerium gefördert und von einem Institut evaluiert wird.