Heizung und Energiekosten, Nachforderungen und erhöhte Abschlagszahlungen.
Wussten Sie, dass auch Arbeitnehmer:innen Sozialleistungen beantragen können?
Nicht nur Erwerbslose, auch Menschen, deren monatliches Einkommen nicht zum Lebensunterhalt ausreicht, können ergänzende Sozialleistungen beziehen.
Ein Antrag auf ALG II muss im selben Monat gestellt werden, in dem die Nebenkosten-Nachforderung abgebucht wird. Der Antrag kann zunächst formlos und unvollständig gestellt werden, um die Frist zu wahren. (Rückwirkend gibt es keine Sozial-Leistungen.)
Nicht nur Heizkosten und Betriebskostenabrechnungen, sondern auch Rechnungen für die Lieferung von Öl, Gas, Pellets, Holz oder anderen Brennstoffen zählen in dem Monat zu den Mietkosten, in dem sie fällig werden.
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Die Gaspreisbremse deckelt den Gaspreis für private Haushalte bei 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Allerdings nicht für den gesamten Verbrauch, sondern für 80 Prozent des Jahresverbrauchs, der im September 2022 prognostiziert wurde. Für den restlichen Verbrauch gilt weiter der normale Marktpreis.
Die Strompreisbremse deckelt den Strompreis für private Haushalte bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Allerdings nicht für den gesamten Verbrauch, sondern für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs (in der Regel: des Vorjahresverbrauchs). Für den restlichen Verbrauch gilt der Marktpreis.
Gaspreisbremse, Strompreisbremse, Härtefallfonds: FAQ zur Energiekrise →
Kurz erklärt in unter 60 Sekunden: Was ist die Gaspreisbremse?
Für viele kann das Wohngeld die bessere Lösung sein.
Wohngeld kann jeder Bundesbürger beantragen, der über genügend Einkommen für die eigenen Lebenshaltungskosten verfügt (sog. Mindesteinkommen) – aber nicht ausreichend Einkommen erwirtschaftet, um auch seine Wohnkosten zu decken. Dabei können sowohl Mieter als auch Eigentümer einen Wohngeld-Anspruch haben. Zuständig ist die Gemeinde des Wohnorts.
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