Wie hoch ist das Bürgergeld?
Zum 1. Januar 2023 soll der monatliche Regelsatz für alleinstehende Erwachsene von 449 Euro um 53 Euro auf 502 Euro steigen. Wer jünger als 25 Jahre alt ist und bei den Eltern wohnt, bekommt 402 Euro, Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren kriegen künftig 420 Euro und für Kinder von sechs bis 14 Jahren gibt es 348 Euro. Bei Kindern unter sechs Jahren sind es 318 Euro.
Darf auch beim Bürgergeld dazu verdient werden?
Ja. Anspruchsberechtigte dürfen ohnehin als Grundfreibetrag 100 Euro dazuverdienen. Dieser Betrag wird also nicht auf die Leistung vom Jobcenter angerechnet. Bei Hartz IV werden außerdem bei einem Bruttoverdienst von 100 bis 800 Euro 20 Prozent nicht zusätzlich angerechnet. Verdient also jemand 500 Euro im Monat, sind 100 Euro sowie weitere 80 Euro (20 Prozent von 400 Euro) anrechnungsfrei. Das Jobcenter überweist am Ende also einen Betrag, der um 320 Euro geringer ausfällt.
Ab 01.01.2023 soll aber mehr vom Einkommen übrig bleiben, wenn der Bruttoverdienst zwischen 520 und 1.000 Euro liegt. Die Freibeträge werden dann von 20 Prozent auf 30 Prozent angehoben. Freibeträge für Einkommen von Schülern, Studenten und Auszubildenden werden auf 520 Euro erhöht.
Welche Rolle spielt das sogenannte Schonvermögen?
Auch beim sogenannten Schonvermögen gibt es Änderungen. Gemeint ist damit Vermögen, das die Bezieherinnen und Bezieher nicht antasten müssen, wenn sie Leistungen bekommen. Entgegen der ursprünglichen Ampel-Pläne wird dieser Betrag von maximal 60.000 Euro auf 40.000 Euro verringert. Für jedes weitere Haushaltsmitglied sind es nun 15.000 Euro – geplant hatte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) 30.000 Euro. Liegt also Geld auf dem Sparkonto, muss es bis zu dieser Höhe nicht angetastet werden, auch wenn Sozialleistungen bezogen werden.